AGB´s

Allgemeine Verkaufs – Liefer - und Zahlungsbedingungen

Plissee - Schröder UG ( haftungsbeschränkt)
Hoher Weg 13a 
49681 Garrel
Tel. 04474 - 919231
MOBIL: 049 151 6348 0206
Mail: info@plissee-reiniger.de

Allgemeinene Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, als vereinbart soweit vom Verkäufer nicht Gegenteiliges schriftlich bestätigt ist. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste oder bei entsprechender Benachrichtigung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Ihren erscheinen, verlieren alle früheren Listen ihre Gültigkeit. Bei Lieferung frei Station, frei Grenze oder frei Haus erfolgt die Versendung ebenfalls auf Gefahr des Empfängers. Bei Lieferung inkl. Montage erfolgt der Gefahrenübergang nach Montage; auch dann, wenn die Abnahmebestätigung des Käufers nicht vorliegt.

  • Die bei Nichtabnahme oder verspäteter Abnahme entstandenen Kosten, gehen zulasten des Käufers. Der Käufer trägt auch die Kosten, die er durch falsche Baubeschreibungen oder zwischenzeitliche Bauveränderungen verursacht hat.

Bei Maßanfertigungen kann der Verkäufer eine angemessene Anzahlung verlangen.

Die Restzahlung an Monteure oder Vertreter gelten nur dann als erfolgt, wenn der Verkäufer den Auftrag entsprechend bestätigt hat und der Geldempfang ordnungsgemäß quittiert wird.

Ist ein Zahlungsziel vereinbart, so gilt als letzter Zahlungstermin das Datum des Geldeinganges beim Verkäufer. Scheckzahlungen gelten nach Einlösung als erfolgt.

Bei Zahlungsverzögerungen, Scheckprotesten oder sonstigen Verschlechterungen der Vermögenslage des Käufers ist der Verkäufer berechtigt 4% über den jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Kosten weiterer Abmahnungen und sämtliche Rechtsbeihilfe trägt der Käufer. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle Forderungen bezahlt hat. Der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung tritt der Käufer in Höhe des dem Verkäufer zustehenden Kaufpreises an diesen zur Sicherheit ab.

        

  • Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über Rechte, die Dritte an der Ware oder an den Verkäufer über eigneten Forderungen geltend machen zu können, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.

Und bei Einsprüchen oder Vollstreckung ausdrücklich auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate an Lieferung! Für technische Eigenschaften, die der Verkäufer nicht ausdrücklich zugesichert hat, wird keine Garantie übernommen.

Dies gilt insbesondere für Materialeigenschaften, die durch unterschiedliche Umweltfaktoren wie z.B Umweltverschmutzung, falsche Reinigung, Unwetter usw. beeinflusst werden können.

Bei Mängel, die dem Verkäufer nicht unverzüglich nach Feststellung mitgeteilt werden, oder Folgeschäden hieraus, kann dem Verkäufer die Gewährleistung ablehnen oder eine Angemessene Kostenbeteildigung des Kunden verlangen. Der Verkäufer ist bei berechtigten Mängelrügen zur Nachbesserung verpflichtet.

Bei Abschluss eines Vertrages über Reinigungsleistungen gilt:

  • Es ist möglich, dass nach Verschmutzungsraden, Alter und UV – Bestrahlung kein 100%iger Reinigungserfolg garantiert werden kann. Bei Reinigungsaufträgen gibt der Kunde eine Dienstleistung in Auftrag. Reinigungen die einen höheren Reinigungsgrad erhoffen lassen, jedoch das zu Reinigende Plissee- oder Wabenplissee in irgendeiner Weise gefährden könnte, werden diese Aufträge nur auf Wunsch und ohne jegliche Haftung / Ersatz des Kunden durchgeführt.

Auch bei fachgerechter Reinigung können Beeinträchtigungen auftreten. Für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Ware (Plissee-oder Wabenplissee) verursacht werden, weisen wir darauf hin, dass wir hierfür nicht verantwortlich sind. Hierbei sind es Schäden die auch durch Fachmännisches kontrollieren nicht erkennbar sind. (vor allem verborgene Schäden/Mängel z.B frühere unsachgemäße Behandlungen, Imprägnierungen, ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und drucken, Einlaufen des Stoffes, Einlaufen der Spannschnüre, verborgene Fremdkörper) 

 

Oft werden Plissee-Wabenplissee vor dem Reinigen eines Fachbetriebes versuchsweise durch den Kunden selbst gewaschen oder mit irgendwelchem Reinigungsmittel abgewischt.(außer die Plissee wurden mit Cosi-Clean behandelt) diese Ergebnisse sind in der Regel mangelhaft und hinterlassen Rückstände sowie Farbveränderungen des zu Reinigenden Plissee-oder Wabenplissee. (insbesondere beschichtete Stoffe mit Perlexbeschichtung oder Aluminiumbeschichtungen sind sehr anfällig für falsche Reinigung. Hier tritt in erste Linie eine Fleckenbildung der beschichteten Stoffseite auf). Dasselbe gilt für Plissee oder Wabenplissee die nicht oder nur begrenzt Reinigungsfähig sind, sondern auch jene die nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Dies ist auch durch die gewissenhafte Kontrolle der Plissee oder Wabenplissee nicht zu erkennen.

  • Es können durch die Materialbeschaffenheit, Herstellungstechnik und  Warenkonstruktion sowie Produktion unbeeinflussbare Warentypische Eigenschaften entstehen, wobei dies kein Mangel darstellt. Wenn es auf Warentypischen Eigenschaften zu einer Reklamation kommt, ist der Verkäufer bzw. Reinigungsbetrieb nur dann vor entsprechenden Ersatzansprüchen geschützt, wenn er nachweisen kann, dass der Kunde über die die Eigenschaften des Materials aufgeklärt wurde. (z. B. in der Pflegeanleitung bzw. Materialbezeichnungen des Herstellers / Konfektionärs)

Für folgende nachstehende Mängeln übernehmen wir keine Haftung

  • Materialbedingtes verziehen bzw. einlaufen des Stoffes kann eventuell bei der Herstellung durch unterschiedlich gespannte Kett & Schussfäden entstehen und  bei der Reinigung reagieren.

     Eine Maßänderung ( Einsprung ) von 0,5-5% ist dabei je nach Material einzukalkulieren. Wenn Flecksubtanzen wie Gerbstoffe oder Säuren mit dem Fasermaterial reagieren sind diese auch durch die Wäsche/Reinigung nicht zu entfernen. Vorhandene Flecken, die bei der Kontrolle nicht zu erkennen waren, können nach dem Reinigen sichtbar werden. Rückstände von falschen Vorbehandlungen bzw. vorherigen Reinigungsmitteln, Wasserschäden ( insbesondere Schwitzwasser ) sowie Farbveränderungen durch Licht & Umwelteinflüssen können das Plissee-oder Wabenplissee verändern. Schmutzstreifen die durch Heizungen oder gekippten Fenstern entstehen, können das Reinigungsergebnis ebenfalls beeinträchtigen.         

     Zu beachten: Wenn erst nach Jahren die Plissee-oder Wabenplissee gereinigt werden, haben sich Schmutz und insbesondere Insektenkot teilweise so Festgesetz, ( von der Sonne ins Gewebe eingebrannt ) dass das Reinigungsergebnis nicht zufriedenstellend ist.

    Wenn vom Auftraggeber durch unsachgemäße Montage/Demontage Schäden entstehen      ( z.B Knicke im Stoff ) können diese auch nach der Reinigung noch sichtbar sein.

    Das Ausfransen der Außenkanten des Plissee-oder Wabenplissee sind Hersteller bzw. Materialbedingt.

    Plissee-Wabenplissees sollten im Durchschnitt alle 1-2 Jahre gereinigt werden, in der Regel gilt, je verschmutzter die Anlagen desto schlechter das Reinigungsergebnis.

    Nikotin belastete Stoffe sollten 1 x im Jahr gereinigt werden.                                        

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Cloppenburg in 49661 Cloppenburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Plissee-Schröder UG (haftungsbeschränkt) 49681 Garrel